Berufssprache für nichtakademische Gesundheitsberufe – qualifiziert
Dieser Spezialberufssprachkurs mit Zielniveau B2 im Rahmen der Sprachförderung des Bundes nach §45a Aufenthaltsgesetz qualfiziert Zugewanderte, die über eine im Herkunftsland abgeschlossene Ausbildung eines nichtakademischen Gesundheitsfachfachberufs (Kranken-/Altenpflege, Entbindungspflege oder Physiotherapie) verfügen, einen Antrag auf Berufsanerkennung gestellt haben oder stellen wollen und dafür das Sprachniveau B2 nachweisen müssen.
Das berufliche Handeln in Pflege- und Gesundheitsberufen ist stark mit Sprachhandeln verbunden, da der intensive Kontakt mit Patienten, Kollegen, Angehörigen und anderem Personal ein zentrales Handlungsfeld darstellt. Im Mittelpunkt des Kurses steht Aufbau und Training der spezifischen Berufssprache, die sich aus Alltagssprache, Pflegejargon und Fachsprache zusammensetzt und in unterschiedlichsten Kommunikationssituationen mündlich oder schriftlich angewendet wird. Der Kurs umfasst 600 Unterrichtseinheiten und schließt mit der Prüfung telc B1-B2 Pflege ab.
Teilnahmevoraussetzungen
- Sie sind Zugewandert, EU-Bürger oder EU-Bürgerin, Deutscher oder Deutsche mit Migrationshintergrund.
- Sie haben in Ihrem Herkunftsland eine Ausbildung oder ein Studium der Krankenpflege, Altenpflege, Kinderkrankenpflege, Entbindungspflege oder Physiotherapie abgeschlossen.
- Sie befinden sich im Anerkennungsverfahren für Ihren Berufs- oder Ausbildungsabschluss und benötigen dafür das Sprachniveau B2.
- Sie streben die Aufnahme einer Tätigkeit als Gesundheits- und Krankenpflegerin/Gesundheits- und Krankenpfleger, Entbindungspflegerin/Entbindungspfleger, Physiotherapeutin/Physiotherapeut an oder
- Sie arbeiten bereits als Pflegehelferin/Pflegehelfer bzw. Assistenz in einem Gesundheitsfachberuf und/oder
- Sie sind derzeit in einer Anpassungsmaßnahme oder Vorbereitungsmaßnahme auf eine Kenntnisprüfung eines Gesundheitsfachberufs.
- Sie können das Sprachniveau B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen
Referenzrahmen für Sprachen (GER) per Zertifikat oder über einen Einstufungstest nachweisen.
Eine Teilnahmeberechtigung bekommen Sie beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit. Beschäftigte im Anerkennungsverfahren können direkt beim BAMF einen Antrag stellen. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des BAMF. Gerne helfen auch wir Ihnen weiter und unterstützen Sie bei allen Formalitäten.
Die Teilnahme ist in der Regel kostenlos, außerdem können Sie Fahrgeld beantragen.
Bitte nehmen Sie bei Interesse oder Fragen mit Ekaterina Tasheva Kontakt auf oder kommen Sie mit Ihrer Teilnahmeberechtigung persönlich zu uns und bringen Ihren Pass und das Zertifikat/Ergebnis Ihrer letzten Sprachprüfung mit.
Unsere nächsten Kurse
| Kurstyp – Online | Kursbeginn | Kurszeit | Status |
| Berufssprache Pflege B2 | 14.09.2026 | 08:30 - 13:00 | freie Plätze |
Ansprechpartnerin & Beratung
Ekaterina Tasheva
+49 7071 9354-0
ekaterina.georgieva.tasheva@ib.de
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