Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir möchten, dass alle Menschen unsere Website gut nutzen können – auch Menschen mit Behinderungen. In dieser Erklärung zeigen wir, was wir tun, damit unsere Website barrierefrei ist. Dabei halten wir uns an die Regeln des European Accessibility Act (EAA) und an die WCAG-Richtlinien.
Der Internationale Bund setzt sich für Inklusion und Barrierefreiheit ein. Unser Ziel ist es, dass alle Nutzer:innen – unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen – unsere Website selbstständig und ohne Hindernisse nutzen können.
Diese Erklärung beschreibt die Funktionen dieser Website. Wir zeigen wie wir die Anforderungen der folgenden Gesetze und Normen erfüllen:
- European Accessibility Act,
- EN 301 549,
- Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Wir überprüfen diese Erklärung regelmäßig, und versuchen immer, die Barrierefreiheit von unserer Website weiter zu verbessern. Diese Erklärung bezieht sich auf:
Barrierefreiheit & Bedienung
So nutzen Sie diese Website
Diese Website dient zur Information. Nutzer*innen können Inhalte suchen, Beschreibungen lesen und mit uns Kontakt aufnehmen. Wir bemühen uns, diese Website für alle einfach nutzbar zu machen. Hier finden Sie einen Überblick zur Bedienung, insbesondere bei Verwendung von Hilfstechnologien:
Bedienungsbeschreibung
Die Hauptnavigation befindet sich oben auf jeder Seite. Dort gelangen Sie zu Informationen über uns, Standorte und Angebote sowie unserer Jobbörse. Die Suchleiste zeigt Ihnen Vorschläge während der Eingabe an. Informationsseiten enthalten Titel, Bild und Beschreibung. Um über ein Formular mit uns Kontakt aufzunehmen, muss dieses ausgefüllt werden – das Formular ist klar beschriftet.
Barrierefreie Funktionen dieser Website
Wir haben Funktionen integriert, um unterschiedliche Bedürfnisse zu unterstützen. Viele davon sind Barrierefreiheits-Standards. Die wichtigsten davon und ihre Bewertung finden Sie in diesem Dokument. Die Navigation ist vollständig per Tastatur (z. B. mit TAB) bedienbar. Wenn Sie weitere Hilfe zur Nutzung dieser Website benötigen, senden Sie eine E-Mail an barrierefreier@ib.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir helfen gerne weiter.
Konformität mit den Barrierefreiheitsanforderungen
So erfüllen wir die Anforderungen
Wir haben diese Website im Hinblick auf folgende Regelwerke geprüft: European Accessibility Act, Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), EN 301 549 und WCAG 2.2. Dabei erfüllen wir folgende Prinzipien:
Wahrnehmbar
- Der Inhalt wird in einer Reihenfolge präsentiert, die der logischen und semantischen Struktur entspricht und es assistiven Technologien ermöglicht, ihn korrekt zu interpretieren.
- Anleitungen zum Verständnis und zur Bedienung von Inhalten stützen sich nicht ausschließlich auf sensorische Merkmale von Komponenten wie Form, Farbe, Größe, visuelle Position, Ausrichtung oder Klang.
- Der Inhalt ist anpassbar, sodass Nutzer die Textgröße individuell einstellen können, ohne dass die Benutzeroberfläche an Funktionalität verliert.
- Änderungen des Textabstands (etwa Zeilenhöhe, Abstand zwischen Absätzen, Buchstaben oder Wörtern) führen nicht zum Verlust von Informationen oder Inhalten.
Bedienbar
- Es gibt keine Tastaturfallen (eine freie Navigation in alle und aus allen Komponenten ist möglich).
- Es werden keine vom Inhalt vorgegebenen Zeitlimits erzwungen oder, falls vorhanden, sind sie vom Nutzer steuerbar, anpassbar, verlängerbar oder durch funktionale oder rechtliche Anforderungen gerechtfertigt.
- Es werden keine blinkenden oder flackernden Inhalte verwendet, die Anfälle auslösen könnten; die Sicherheitsgrenzwerte werden eingehalten.
- Die Bildschirme des Serviceablaufs haben Titel, die ihr Thema oder ihren Zweck beschreiben.
- Überschriften und Beschriftungen geben klare Informationen über Inhalt und Funktionalität.
- Elemente, die den Fokus der Tastaturnavigation erhalten können, sind im Ansichtsfenster stets mindestens teilweise sichtbar.
- Bei Benutzeroberflächenkomponenten mit Beschriftungen, die Text oder Textbilder enthalten, umfasst der von assistiven Technologien gelesene Name den visuell dargestellten Text.
- Der anklickbare Bereich interaktiver Elemente ist groß genug, um eine einfache Interaktion für die Nutzer zu gewährleisten.
Verständlich
- Die Sprache jeder Seite ist korrekt festgelegt und wird im gesamten Dienst konsistent verwendet.
- Benutzeroberflächenkomponenten lösen beim Erhalt des Tastaturfokus keine unerwarteten Kontextänderungen aus, die die Nutzenden verwirren könnten.
- Benutzeroberflächenkomponenten lösen bei Aktivierung durch die Nutzenden über Tastatur oder assistive Technologien keine unerwarteten Kontextänderungen aus, die zu Verwirrung führen könnten.
- Die vorhandenen Navigationsmechanismen sind im gesamten Ablauf des Dienstes konsistent positioniert.
- Wiederkehrende Elemente der Benutzeroberfläche sind einheitlich gestaltet, um ihre Erkennung zu erleichtern.
- Wenn ein Eingabefehler erkannt wird und Korrekturvorschläge bekannt sind, werden diese dem Nutzenden bereitgestellt, es sei denn, gesetzliche Vorschriften schließen dies aus
- Wir verfassen Inhalte in klarer und einfacher Sprache.
Robust
Es werden standardisierte Entwicklungstechnologien verwendet, die von assistiven Technologien interpretiert werden können. Wir testen diese Website mit den gängigsten assistiven Technologien in verschiedenen Kombinationen aus Betriebssystemen und Browsern:
- Screenreader wie NVDA und JAWS (Windows) sowie VoiceOver (Mac und iOS) helfen uns sicherzustellen, dass alle interaktiven Elemente korrekt vorgelesen und bedienbar sind.
- Zusätzlich prüfen wir die Nutzung mit Bildschirmvergrößerung und im Hochkontrastmodus.
Unser Ziel ist es, mit den aktuellen Versionen gängiger Hilfsmittel kompatibel zu sein. Dabei folgen wir den bewährten Methoden der WCAG 2.2 und der Norm EN 301 549. So stellen wir sicher, dass die Barrierefreiheit auch bei zukünftigen technischen Entwicklungen erhalten bleibt.
Standards
Auf dieser Grundlage wenden wir die Kriterien der WCAG 2.2 (AA-Niveau, aktuelle Version) sowie der EN 301 549 an. Die Einhaltung dieser Standards gilt als Nachweis für die Konformität mit dem EAA, dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und weiteren entsprechenden Vorschriften.
Laufende Überwachung und Pflege
Barrierefreiheit ist für uns kein einmaliges Projekt, sondern ein fortwährender Prozess. So stellen wir sicher, dass diese Website dauerhaft zugänglich bleibt:
- Accessibility Team
Accessibility Expert:innen prüfen jede neue Funktion oder größere Änderung schon vor der Veröffentlichung auf mögliche Barrieren. Außerdem verfolgen wir Änderungen in Gesetzen und Normen und berücksichtigen neue Entwicklungen bei Hilfstechnologien in unseren Updates. - Regelmäßige Schulungen
Unsere Entwickler:innen und Content-Teams erhalten kontinuierlich Schulungen zu barrierefreiem Design – z. B. ARIA-Techniken, ausreichende Farbkontraste und verständliche Linktexte. Letztes Training: 06.12.2024. - Automatisierte Prüfungen
In unseren Entwicklungsprozess sind Test- und Monitoring-Tools integriert. Sie erkennen typische Probleme wie fehlende ALT-Texte oder Formularbeschriftungen schon in der frühen Phase. Jede Code-Version durchläuft diese Kontrollen. - Externe Audits
Am 5/08/2025 haben wir einen objektiven Audit durch AccessiWay durchgeführt. Weitere Audits folgen mindestens jährlich, einschließlich manueller Tests mit Assistenztechnologien.
Feedback und Kontakt
Ihr Feedback hilft uns, diese Website weiter zu verbessern. Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Anregungen haben, können Sie uns jederzeit per E-Mail oder Kontaktformular kontaktieren. Bitte beschreiben Sie das Problem so genau wie möglich, damit wir gezielt helfen können.
Wir schätzen Rückmeldungen unserer Nutzer*innen besonders dann, wenn etwas nicht wie erwartet funktioniert. Sollten Sie Schwierigkeiten beim Zugriff auf Inhalte oder Funktionen dieser Website haben oder eine Barriere entdecken, freuen wir uns über Ihren Hinweis.
Kontaktmöglichkeiten
E-Mail: barrierefreier@ib.de
Kontaktformular: Kontaktformular öffnen
Wenn Sie uns kontaktieren, nennen Sie bitte möglichst genau:
- die betroffene Seite oder Funktion,
- was passiert ist,
- welche Hilfstechnologie Sie ggf. verwenden.
Wir bestätigen Ihre Rückmeldung und bemühen uns, das Problem zügig zu beheben – in der Regel innerhalb von 10 Werktagen oder mit einem Zwischenstand.
Beschwerdemöglichkeit
Sollten Sie das Gefühl haben, dass Ihr Anliegen zur Barrierefreiheit nicht ausreichend berücksichtigt wurde, können Sie eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle zum Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen einreichen. Wir hoffen jedoch, mögliche Probleme gemeinsam mit Ihnen im Vorfeld klären zu können.
Bei der Schlichtungsstelle können Sie einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens stellen. Die Antragstellung ist durch das Ausfüllen eines Online-Formulars, schriftlich auf dem Postweg, per E-Mail oder zur Niederschrift in der Geschäftsstelle der Schlichtungsstelle möglich. Weitere Informationen finden Sie online hier: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Versionsverlauf
Diese Barrierefreiheitserklärung wurde erstmals am 13.03.2024 veröffentlicht und zuletzt am 05.08.2025 überarbeitet. Eine Überprüfung erfolgt mindestens jährlich oder bei wesentlichen Änderungen an dieser Website.